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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Juni 2024)

Der Meppener Grenztraktat von 1824 (NLA OS Rep 350 Mep Nr. 271)


Bildrechte: NLA

Vier Regierungsvertreter der Niederlande und drei aus dem Königreich Hannover unterzeichneten am 2. Juli 1824 in Meppen einen Vertrag, der in Bezug auf die Grenze und den Zoll zu den wichtigsten seiner Art für das Emsland gehört.

Das emsländische Bourtanger Moor war über Jahrhunderte eine naturgegebene nasse geographische Grenze der Lebensräume der Emsländer und ihrer ostniederländischen Nachbarn. Die Grenznachbarn trafen sich im ausgedehnten Hochmoorgebiet kaum. Dies änderte sich allerdings mit der zunehmenden Entwässerung und Besiedlung des Gebietes im 18. Jahrhundert.

Je mehr die Bevölkerung zunahm und die kultivierten Moorflächen landwirtschaftlich nutzte, desto mehr stritten sich die Menschen über Grenzfragen. Es kam zu ersten vertraglichen Regelungen des Grenzverlaufs. Nach dem Wiener Kongress (1815), der die Ostgrenze der Niederlande bestätigte, wurde eine Grenzkommission eingerichtet, die sich um langfristige Lösungen kümmern sollte. Am 2. Juli 1824 kam es zur vertraglichen Regelung der Königreiche von Hannover und der Niederlande im Meppener Grenztraktat. Bereits acht Jahre zuvor gab es vergleichbare Grenzverträge im Rheinland und in Westfalen.

Unterzeichnet haben den Vertrag der König der Niederlande, Wilhelm I., und König Georg IV., der seit 1820 in Personalunion regierender König „der vereinigten Reiche von Großbritannien und Irland“ und auch von Hannover war. Der Meppener Grenztraktat basierte auf dem bestehenden Grenzverlauf, beschrieb ihn aber ausführlich und regelte in 45 Artikeln viele Detailfragen zur Grenze der Niederländer zur Grafschaft Bentheim, zum Emsland und gegenüber Ostfriesland.

Beide Regierungen legten Wert auf eine schnurgerade, mit dem Lineal gezogene Linienführung und auf Maßnahmen zur Entwässerung der Grenzregion. Neue Grenzgräben wurden gezogen und zusätzliche Grenzsteine aufgestellt.

Bis dato gemeinsam genutzte Gebiete wurden mit dem Grenztraktat geteilt, etwa das bis dato gemeinsam genutzte „Twist-Gebiet“. Der eingezeichnete Grenzgraben (heute „Nieuwe Sloot“ genannt), übernahm die Wasserführung der bisherigen Norder Aa und markierte die Grenzlinie deutlich. (vgl. NLA OS Rep 450 Mep I Nr. 44a)

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