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Anfertigung und Bezug von Landessiegeln

Anfertigung und Bezug von Landessiegeln Gemäß Nr. 2.2 der Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz (RdErl. d. StK. V. 20.2.2019, Nds. MBl. S. 514) werden für die Anfertigung und den Bezug der Dienstsiegel folgende verbindliche Hinweise gegeben:

1. Das große Landessiegel (vgl. Anlage 1 Muster 1 der Ausführungsbestimmungen) wird nur als Prägesiegel hergestellt und durch Vermittlung des Niedersächsischen Landesarchivs bezogen.

2. Das kleine Landessiegel (vgl. Anlage 1 Muster 2 der Ausführungsbestimmungen) wird als Prägesiegel (Trockensiegel, Lacksiegel), Siegelmarke oder Farbdruckstempel aus Metall oder Gummi hergestellt und enthält die amtliche Bezeichnung der Siegel führenden Stelle als Umschrift in Großbuchstaben mit Schriftarten eines Bodoni-Antiqua-Typs. Bei fortlaufender Umschrift zeigen die Füße der Buchstaben zur Wappenfigur, bei geteilter Umschrift zeigen im oberen Teil die Füße, im unteren Teil die Köpfe zur Wappenfigur. Bei größeren Umschriften kann eine zweite Schriftreihe mit kleineren Buchstaben angebracht werden, wobei eine mäßige Verkleinerung der Wappenfigur zulässig ist. Eine innere Randlinie darf nicht eingefügt werden. Das kleine Landessiegel hat einen Durchmesser von 3,5 cm. Die Verwendung von Dienstsiegeln mit kleineren Durchmessern ist zugelassen, sofern das Wappen und die Umschrift erkennbar sind. In Verfahren, in denen anstelle der Siegelung ein maschineller Eindruck oder Aufdruck des Dienstsiegels zulässig ist, kann auf die Ortsangabe der Siegel führenden Stelle verzichtet werden.

3. Kleine Landessiegel dürfen nur von den Firmen bezogen werden (vgl. Verzeichnis der Siegelfirmen), die über eine vom Niedersächsischen Landesarchiv erteilte Erlaubnis zur Anfertigung von Dienstsiegeln verfügen.

4. Sämtliche Dienstsiegel sind sicher aufzubewahren. Anschaffung, Verbleib und Aufbewahrung sind von jeder Dienststelle in geeigneter Weise zu dokumentieren.


Links zu den Rechtsvorschriften

Wappengesetz

Ausführungsbestimmungen zum Wappengesetz

Schulsiegelführungsrunderlass


Verzeichnis der Siegelfirmen zum Download

Kontakt:

Niedersächsisches Landesarchiv
Abteilung Zentrale Dienste - Team 2 -
Am Archiv 1
30169 Hannover
Tel.: (+49) 511 120 66 01
Fax: (+49) 511 120 66 39

E-Mail: poststelle@nla.niedersachsen.de

Oder nutzen Sie das Kontakt-Formular.

Hier finden Sie das Wappengesetz und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen

  Wappengesetz

  Ausführungsbestimmungen zum Wappengesetz

  Schulsiegelführungsrunderlass

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