Informationen und Kontakte
Aussonderung behördlichen Schriftgutes
Die Behörden und Gerichte des Landes sind verpflichtet, ihr analoges und digitales Schriftgut vollständig dem Landesarchiv zur Übernahme anzubieten, wenn es für die Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt wird und die Aufbewahrungsfristen des Schriftgutes abgelaufen sind.
Anbietung an das Landesarchiv
- Aussonderungsreifes Schriftgut soll dem Landesarchiv regelmäßig zur Bewertung angeboten werden.
- Das anzubietende Schriftgut soll für die Aussonderung gekennzeichnet und in der Registratur möglichst separiert werden.
- Das anzubietende Schriftgut soll von der Behörde oder dem Gericht in Anbietungslisten zusammengestellt werden, die dem Landesarchiv als Grundlage für die Bewertung oder Vorbewertung der angebotenen Unterlagen dienen.
- Ist die Bewertung allein anhand der Anbietungsliste nicht ausreichend, muss das Schriftgut vor Ort gesichtet werden. Dabei werden die als archivwürdig bewerteten Unterlagen für die Übergabe an das Landesarchiv gekennzeichnet.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu der für Sie zuständigen Abteilung des Landesarchivs auf.
Übergabe an das Landesarchiv
- Das archivwürdige Schriftgut ist zusammen mit einem Abgabeverzeichnis an das Landesarchiv abzuliefern.
- Nach Bestätigung des vollständigen Eingangs können die ausgesonderten und als nicht archivwürdig eingestuften Unterlagen vernichtet werden.
Bearbeitung im Landesarchiv
- Die an das Landesarchiv abgegebenen Unterlagen werden zügig bearbeitet.
- Sie werden gereinigt, fachgerecht verpackt, bei Bedarf restauriert und in den klimatechnisch überwachten Magazinen der Abteilungen des Landesarchivs eingelagert.
- Für die Benutzung werden sie erschlossen und über das Archivinformationssystem für die Recherche bereitgestellt.
Abteilungen des NLA