Niedersachsen klar Logo

Anbietung privaten Schriftguts


Zur Ergänzung der staatlichen Bestände übernimmt das Niedersächsische Landesarchiv nichtamtliches Schriftgut aus privater Herkunft, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt. Grundsätzlich kommen persönliche Nachlässe, Familien- und Firmenarchive, Vereins-, Verbands- und Parteiunterlagen sowie besondere Einzelstücke wie beispielsweise Urkunden, Tagebücher, Fotos und Karten für eine Übernahme in Betracht.

Voraussetzung für eine Übernahme ist die Archivwürdigkeit der Unterlagen. Ob Ihre Unterlagen archivwürdig sind, können wir am besten in einem gemeinsamen Gespräch und durch Sichtung der Unterlagen beurteilen.

Eine Übernahme in das Niedersächsische Landesarchiv erfolgt nach Prüfung der Eigentumsverhältnisse in der Regel als Schenkung. Im Ausnahmefall können private Unterlagen unter Eigentumsvorbehalt auch als Depositum übernommen werden.

Das Niedersächsische Landesarchiv stellt die fachgerechte Erschließung, Verwahrung und Nutzbarmachung des Archivgutes sicher. Dazu werden die übernommenen Unterlagen als eigenständiger Bestand oder durch Zuordnung zu einem vorhandenen Bestand in die jeweilige Archivtektonik einer Abteilung des Landesarchivs eingeordnet. Die Archivalien werden anschließend unter Berücksichtigung von Schutzfristen in unserem Archivinformationssystem Arcinsys zur Online-Recherche bereitgestellt.

Bitte wenden Sie sich direkt an die für Ihre Unterlagen regional zuständige Abteilung.

Kontakt für allgemeine Fragen zur Anbietung privater Unterlagen:

Niedersächsisches Landesarchiv
Abteilung Zentrale Dienste - Team 2 -
Tel.: (+49) 511 120 66 85
E-Mail: poststelle@nla.niedersachsen.de

Oder nutzen Sie das Kontakt-Formular.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln