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Niedersächsisches Landesarchiv

Der ganze Name vom Landes-Archiv heißt: Niedersächsisches Landesarchiv.
Das Archiv ist eine Behörde von dem Bundes-Land Niedersachsen.
Die Abkürzung für das Landes-Archiv ist N L A.

Das Landes-Archiv hat viele Abteilungen an vielen Orten:

in Aurich.
in Bückeburg.
in Hannover.
in Oldenburg.
in Osnabrück.
in Stade.
in Wolfenbüttel.


Die Zentrale vom Landes-Archiv ist in Hannover.
Das Landes-Archiv hat eine Chefin oder einen Chef.
Die heißt Präsidentin oder Präsident.
Die Präsidentin vom Landes-Archiv heißt Dr. Sabine Graf.

Im Landes-Archiv arbeiten viele Menschen.
Der Beruf heißt: Archivar und Archivarin.
Die Aufgaben vom Landes-Archiv stehen im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Niedersächsisches Archiv-Gesetz.

Was macht das Archiv?

Zum Beispiel:
In den Behörden von Niedersachsen werden viele wichtige Dinge geregelt.
Die Dinge werden auf Papier aufgeschrieben.
Einzelne Papiere heißen: Dokumente.
Viele Papiere werden zusammengelegt.
Zusammengelegte Papiere heißen bei den Behörden: Akten.

Die Behörden brauchen die Akten irgendwann nicht mehr.
Dann zeigen die Behörden die Akten den Archivaren.
Die Archivare suchen dann die wichtigsten Akten aus.
Das Aussuchen heißt: Bewertung.

Die Archivare nehmen die ausgesuchten Akten mit in das Archiv.
Die ausgesuchten Akten heißen: Archiv-Gut.
Was ist Archiv-Gut?

Archiv-Gut gibt es nur einmal.
Archiv-Gut sind zum Beispiel:
Akten von Behörden.
Oder Briefe.
Oder Fotos.
Oder Land-Karten.
Oder Stadt-Pläne.

Archiv-Gut heißt auch: Archivalien.
Archivalien ist ein schweres Wort.

Im Archiv-Gut stehen Infos über die Vergangenheit.
Zum Beispiel:
Infos über Politik.
Infos über Dörfer und Städte.
Infos über einzelne Menschen.
Infos über Familien.

Die Infos sind oft mit Hand geschrieben.
Die Infos sind schwer lesbar.
Dann braucht man Hilfe beim Lesen.

Im Landes-Archiv gibt es sehr altes Archiv-Gut.
Tausend Jahre alt.

Was macht das Archiv mit dem Archiv-Gut?

Die Archivare packen das Archiv-Gut in Mappen ein.
Und dann schreiben sie eine Nummer auf die Mappe.
Die Nummer heißt: Signatur.
Signatur ist ein schweres Wort.
Die Mappen legen sie in Kartons.
Auf den Karton schreiben sie die Signaturen von den Mappen im Karton.

Die Signatur schreiben sie in ein Buch.
Und sie schreiben auch den Namen von dem Archiv-Gut in das Buch.
Manchmal schreiben sie noch andere Infos in das Buch.
Das Buch heißt: Find-Buch.
Das Aufschreiben heißt: Verzeichnung.

Die Kartons mit dem Archiv-Gut legen die Archivare in Regale.
Es gibt sehr viele Regale im Archiv.
Die Regale stehen in einem Raum.
Der Raum ist zugeschlossen.
Für den Raum haben nur die Archivare einen Schlüssel.
Der Raum heißt: Magazin.

Man muss die Signatur aus dem Find-Buch wissen.
Dann finden die Archivare das Archiv-Gut im Magazin.

Die Archivare heben Archiv-Gut nicht nur in Kartons im Magazin auf.
Weil es gibt ganz unterschiedliches Archiv-Gut.
Es gibt auch digitales Archiv-Gut.
Zum Beispiel: E-Mails.
Das digitale Archiv-Gut speichert das Archiv auf einem Computer.

Wie lange hebt das Archiv das Archiv-Gut auf?

Für immer.
Das Archiv schmeißt das Archiv-Gut nie weg.
Deshalb müssen die Archivare aufpassen, dass das Archiv-Gut nicht kaputtgeht.
Sie müssen es gut aufbewahren.
Oder sie müssen es reparieren.
Das Reparieren heißt: Restaurierung.
Das richtige Aufbewahren heißt: Bestands-Erhaltung.
Und dafür braucht das Archiv viel Platz im Magazin.
Und für das Speichen von dem digitalen Archiv-Gut braucht das Archiv sehr große Computer.

Warum hebt das Archiv das Archiv-Gut auf?

Weil viele Menschen etwas über die Vergangenheit wissen wollen.
Zum Beispiel:
Über die Politik.
Oder über ihren Wohnort.
Oder über ihre Familie.
Oder weil sie ein Dokument brauchen.
Deshalb kommen die Menschen in das Landes-Archiv.
Im Archiv können sie die Infos in dem Archiv-Gut lesen.
Das machen sie in einem Raum.
Der Raum heißt: Lese-Saal.

Wie findet man Archiv-Gut?

Die Menschen lesen die Find-Bücher.
Dann finden sie die Signatur von dem Archiv-Gut, das sie lesen wollen.
Dann sagen sie die Signatur den Archivaren.
Die Archivare gehen in das Magazin und holen das Archiv-Gut.
Und sie bringen es in den Lese-Saal.
Dann können die Menschen die Infos lesen.
Das heißt: Benutzung.

Viele Find-Bücher sind im Internet.
Die Internet-Seite heißt: Arcinsys Niedersachsen und Bremen.
Arc-in-sys ist ein schweres Wort.
Es heißt: Archiv-Informations-System.

Die Infos in Arc-in-sys sind in schwerer Sprache.

Zuerst sucht man in Arc-in-sys.
Aber man kann dort nicht alles finden.
Dann kann man die Archivare fragen.

Wer darf das Archiv-Gut benutzen?

Alle Menschen haben das Recht das Archiv-Gut im Landes-Archiv zu benutzen.
Aber: Es gibt persönliches Archiv-Gut.
Das darf nicht jeder benutzen.
Und es gibt sehr altes Archiv-Gut.
Da muss man aufpassen, wenn man es benutzt.

Achtung! Die Benutzung kann Geld kosten.
Es gibt Gebühren und Entgelte.
Bitte fragen Sie nach!

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben.
Rufen Sie uns an.
Telefon-nummer: 0511 120 6601
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: poststelle@nla.niedersachsen.de

Hier können Sie Kontakt aufnehmen.

Wir helfen Ihnen gerne.


NLA Abteilungen   Bildrechte: NLA

Abteilungen des Niedersächsischen Landesarchivs

Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage der Archivierung in Niedersachsen und die Aufgaben des Landesarchivs sind im Niedersächsischen Archivgesetz und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften definiert.

  Nds. Archivgesetz
(PDF)

  Verwaltungsvorschriften zum Archivgesetz
(PDF)

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Brief von 1922, NLA OL Erw 80: Best.271-36 Nr. 25

 

Foto von 1918, NL HA Hann. 87 Nr. 256

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Karte von 1568, NLA AU Rep. 243 Nr. A 18

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Plan von 1869, NLA OS K 61a Neuer Graben Nr. 3 M Bl. 4

NLA - Standort Stade (Urheber: Ulrich Hoppe)  

Magazin für Karten im NLA Stade

Umzug in den Neubau (Stand: Februar 2014)  

Magazin für Akten im NLA Stade

Mengenworkshop  

Restaurierung von Archivgut

benutzersaal  

Lesesaal in Hannover

Recherche und Nutzung

Kosten

Gebühr:
Der Besuch im Lesesaal kann Geld kosten. Eine schriftliche Auskunft vom Archiv kann Geld kosten.

Entgelt:
Kopien von Archiv-Gut kosten Geld. Digitale Bilder von Archiv-Gut kosten Geld.

Studierende, Schüler und Menschen, die nach dem SGB II und dem SGB III einen Anspruch haben, können auf Antrag teilweise von den Kosten befreit werden.

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