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Bewertung

Bei der Bewertung wird Schriftgut von bleibendem Wert durch die Archivarinnen und Archivare identifiziert, als solches gekennzeichnet, als Archivgut übernommen und dauerhaft bewahrt. Maßgeblich für die Archivwürdigkeit ist der Wert der Aufzeichnungen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, für die Sicherung berechtigter privater Interessen und für die Forschung. Maximal 5 % des behördlichen Schriftgutes gelangt als Archivgut in die Magazine des Landesarchivs und dokumentiert behördliches Handeln für kommende Generationen.

Archivarinnen und Archivare sind Experten für die Bewertung. Die Entscheidung über Archivwürdigkeit obliegt allein dem Landesarchiv. Gleichwohl nehmen wir gern Hinweise auf potenziell archivwürdige Unterlagen von der abgebenden Stelle entgegen.

Bei der Bewertung werden Modelle eingesetzt, denen NLA-interne oder auch bundesländerübergreifende fachliche Abstimmungen zugrunde liegen. Damit wird eine effiziente und fachlich fundierte Überlieferung als Grundlage für die historische Forschung gebildet. Vom Landesarchiv werden für unterschiedliche Aufgabenbereiche der staatlichen Verwaltung und der Justiz regelmäßig Bewertungsmodelle eingesetzt. Sie werden regelmäßig evaluiert und aktualisiert sowie sukzessive um weitere Modelle ergänzt. Über Rückfragen und Verbesserungsvorschläge zu den Modellen Ihrerseits freuen wir uns.



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