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Bewertung von Schriftgut

Bewertung

Bei der Bewertung identifizieren die Archivarinnen und Archivare bei einer Behörde oder einem Gericht aus deren aussonderungsreifem Schriftgut die Unterlagen von bleibendem Wert und übernehmen diese als Archivgut.

Archivwürdigkeit

Maßgeblich für die Archivwürdigkeit von Unterlagen ist der Wert der Aufzeichnungen für

  • die Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
  • die Sicherung berechtigter privater Interessen,
  • die Forschung.

Maximal 5 % des behördlichen Schriftgutes wird als Archivgut das Landesarchiv übernommen und auf Dauer überliefert.

Die Entscheidung über die Archivwürdigkeit obliegt allein dem Landesarchiv.

  • Hinweise auf potenziell archivwürdige Unterlagen nehmen wir von der abgebenden Stelle gerne an.

Bewertungsempfehlungen

Der Bewertung liegen Bewertungsempfehlungen oder Archivierungsmodelle zugrunde, die in Arbeitsgruppen des Landesarchivs oder bundesländerübergreifenden Fachgremien entwickelt werden.

Sie ermöglichen es, eine effiziente und fachlich fundierte Überlieferung zu bilden als Grundlage für die historische Forschung.

Vom Landesarchiv wurden für unterschiedliche Aufgabenbereiche der staatlichen Verwaltung und der Justiz Bewertungsempfehlungen erarbeitet, die regelmäßig evaluiert und aktualisiert werden.

Über fachliche Hinweise und Verbesserungsvorschläge freuen wir uns.



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