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Aus den Magazinen des Landesarchivs (November 2022)

Der zwischen der polnischen Prinzessin Sophia Jagiellonica und Herzog Heinrich dem Jüngeren zu Braunschweig-Lüneburg geschlossene Ehevertrag von 1556 (NLA WO 3 Urk 1 Nr. 5)


 

Die Hochzeit des verwitweten Herzogs Heinrich dem Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg (1489-1568) mit Prinzessin Sophia Jagiellonica (1522-1575), Tochter Königs Sigismund I. von Polen, war eine aus politischen Gründen geschlossene Verbindung zwischen den Welfen und der polnischen Dynastie der Jagiellonen. Der Ehevertrag (contractus matrimonialis) als Ergebnis der Verhandlungen zwischen den beiden Familien regelte das weitere Leben der Prinzessin.

Die welfische Gesandtschaft unter der Führung des Bischofs von Brandenburg, Joachim von Münsterberg-Oels, verhandelte ab dem Spätsommer 1555 in Warschau und Vilnius mit der Familie der Braut. Am 30. November 1555 unterzeichneten beide Parteien den Ehevertrag in Vilnius. Die Ehe wurde in Abwesenheit des Herzogs am 23. Januar 1556 in Warschau per procura geschlossen. Zum Ehegeld (dos) von 32.000 Gulden kam noch die Aussteuer, bestehend aus Hausrat, Schmuck und Kleidung, hinzu. Besonders ein mit Gold und Edelsteinen verziertes Barett erregte Aufsehen, dass Sophias Stiefsohn, der spätere Herzog Julius, für seine Gemahlin ein gleiches Modell anfertigen lassen wollte.

Heinrich wiederum verpflichtete sich zu einer jährlichen Apanage von 4.266 Gulden. Ein Preis, den der Herzog für seinen gesellschaftlichen Aufstieg zu zahlen hatte. War doch die Braut von königlicher Abstammung und ihr Bruder als König von Polen und Großfürst von Litauen einer der mächtigsten Herrscher Europas. Dessen Unterstützung konnte Heinrich als einer der letzten katholischen Fürsten Norddeutschlands auch gut gebrauchen. Seine beiden ältesten Söhne waren 1553 in der Schlacht von Sievershausen gefallen und der nominelle Thronfolger sympathisierte mit dem Protestantismus. Ein Herzog von welfisch-polnischer Abstammung hätte da den Katholizismus gestärkt, doch die Ehe sollte kinderlos bleiben.

13 Jahre nach der Hochzeit starb der Herzog und Sophia zog sich auf die ihr im Ehevertrag zugesprochenen Güter in Schöningen und Jerxheim zurück. Trotz der detaillierten Regelungen musste sie drei Jahre für ihre Ansprüche kämpfen, da Herzog Julius diese anfocht. 1572 konnte der Streit schließlich beigelegt werden. Durch ihre Abfindung und Erbschaften stand Sophia am Ende finanziell besser da als während ihrer Zeit als Herzogin.

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