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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Mai 2021)

Nein, in Wehnen sind keine Verbrechen geschehen (NLA OL Best. 131 Nr. 635 Fol. 75)


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Im Mai 1946 hielt der oldenburgische Ministerpräsident Theodor Tantzen den Zeitpunkt für gekommen, eine Bilanz der menschlichen und materiellen Schäden der NS-Diktatur im Freistaat Oldenburg zu ziehen. Dazu erhielten alle staatliche Behörden und Einrichtungen einen Fragebogen. So hatte die Heil- und Pflegeanstalt in Wehnen bei Oldenburg darüber zu berichten, wie viele Kranke „vergast“ worden seien. Dem Anstaltsdirektor Dr. Petri, der sich in einer heiklen Lage befand, weil er seit 1937 die Verantwortung für die Behandlung der Kranken getragen hatte, eröffnete diese Formulierung ein Schlupfloch. Denn er konnte wahrheitsgemäß sagen, dass niemand vergast worden war, dass das Krankenhaus nicht an der berüchtigten „T4-Aktion“ teilgenommen hatte. Tatsache war jedoch, dass bereits seit 1935 aus finanziellen wie ideologischen Gründen die Kranken inhuman behandelt worden waren. Es herrschten dauernde und drastische Überbelegung bei gleichzeitiger Unterversorgung an ärztlicher Hilfe, Nahrung, Desinfektion und Heizung. Hatte die jährliche Sterberate 1928 bei 5,3 Prozent von 298 Kranken gelegen, so waren es 1944 23,68 % von 806 Insassen. Wer keine zusätzlichen Lebensmittel von Angehörigen bekam und nicht über eine robuste körperliche Gesundheit verfügte, hatte schlechte Überlebensaussichten. Diese Zustände waren kein Geheimnis, in der Bevölkerung hatte die Anstalt einen schlechten Ruf, der bis in 1970er Jahre anhielt. Petri wurde noch 1946 entlassen, vor allem, weil er als überzeugter Nationalsozialist galt. 1948 nahm er sich das Leben. Danach wurde es leicht, die gesamte Verantwortung auf ihn abzuschieben. Die Beamten und Amtsärzte, die über die Situation in Wehnen informiert gewesen waren und nichts zum Schutz der Patienten unternommen hatten, wurden nie belangt.
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