Aus den Magazinen des Landesarchivs (Juni 2020)
Zeichnung des großen Staatswappens von Schaumburg-Lippe (NLA BU S 1 B Nr. 11827 Bl. 6)
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Bereits 1879 hatte Fürst Adolf Georg zu Schaumburg-Lippe (1860-1893) Überlegungen zur Systematisierung der Verwendung des Staatswappens durch die verschiedenen Behörden angestellt und diese dabei in Hierarchieebenen eingeteilt, die zur Führung eines großen, mittleren oder kleinen Wappens berechtigt sein sollten. 1903 gab es schließlich konkrete Überlegungen, für das schaumburg-lippische Staatswappen eine verbindliche offizielle Form zu erstellen. Da sich die Schaumburg-Lipper Grafen 1807 aus Anlass der Aufnahme in den Rheinbund selbst in den Fürstenstand erhoben hatten, fehlte eine offizielle Feststellung des fürstlichen Wappens. Nun sollte das Staatswappen als großes, mittleres und kleines Wappen in allen Details festgeschrieben werden.
In der „Verordnung, betreffend das Fürstlich Schaumburg-Lippische Staatswappen vom 27. Mai 1904“ legte Fürst Georg zu Schaumburg-Lippe (1893-1911) ein großes, mittleres und kleines Staatswappen fest, letzteres in zwei unterschiedlichen Varianten. Das hier gezeigte große Staatswappen wird in der Verordnung wie folgt beschrieben: „Der Schild ist geviert und mit einem Herzschilde belegt. Dieser zeigt in Rot einen silbernen, nesselblattförmigen Schildbeschlag, als Stammwappen des regierenden Hauses Schaumburg. Feld 1 und 4 des Hauptschildes: in Silber eine fünfblätterige rote Rose mit goldenem Samen und grünen Kelchblättern, wegen der Grafschaft Lippe. Feld 2 und 3: in Rot ein achtspitziger goldener Stern, auf dessen oberer Spitze eine natürliche Schwalbe sitzt, wegen der Grafschaften Schwalenberg und Sternberg.“ Auf dem Schild befinden sich drei Helme mit Helmzier für die drei im Schild repräsentierten Territorien. Zwei Engel mit Palmzweigen stehen als Schildhalter auf einem Rankenornament, über dem der fürstlich schaumburg-lippische Hausorden mit seiner Devise „Für Treue und Verdienst“ herabhängt. Umgeben wird das Wappen von einem bekrönten Fürstenmantel. Während die kleinen und das mittlere Staatswappen von den verschiedenen Behörden des Landes geführt wurden, war die große Ausführung dem Fürsten selbst vorbehalten.
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