Aus den Magazinen des Landesarchivs (April 2020)
Mannmännliche Liebe oder: queer im 19. Jahrhundert (NLA HA Hann. 26a Nr. 266 und Nr. 6206)
Ulrichs, 1825 in Aurich geboren, war 1848 in hannoversche Justizdienste getreten und 1854 auf eigenen Antrag – gleichwohl nicht freiwillig – aus der Position als Gerichtsassessor am Obergericht Hildesheim entlassen worden. Vorangegangen war eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft, wonach Ulrichs Gerüchten zufolge mit anderen Männern widernatürliche Wollust treibe. Zwar stand im Königreich Hannover die Homosexualität nicht unter Strafe, zu klären war aber, ob Ulrichs Verhalten ein öffentliches Ärgernis darstellte. Der Beweis für ein Verbrechen konnte nicht erbracht werden und so empfahl der Staatsanwalt, um einen Skandal zu vermeiden, wie in ähnlichen Fällen zu verfahren, auf ein Disziplinarverfahren zu verzichten und die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. In den Folgejahren schlug sich Ulrichs als Rechtsanwalt durch. Ab 1858 musste er sich vor wegen unbefugter Führung des Titels „Gerichtsassessor a.D.“ verantworten, wobei seine Gegner seine Homosexualität erneut als Argument anführten; im Mai 1866 untersagte man ihm endgültig die Führung des Titels. Nach der Annexion Hannovers durch Preußen wurde er inhaftiert, übersiedelte anschließend nach Bayern, wo Homosexualität noch straffrei war und emigrierte dann nach Italien, wo er 1895 in L’Aquila verstarb.
Ab 1864 publizierte Ulrichs 12 Schriften, in denen er aus naturwissenschaftlicher, moralischer, sozialer und rechtlicher Perspektive die Homosexualität und – modern gesprochen – mögliche Geschlechtsidentitäten betrachtete und forderte 1865 auf dem Deutschen Juristentag die Änderung der Strafgesetze. Seine Schriften sollten zur wissenschaftlichen Diskussion anregen und vor allem den Verfolgungen und Mißhandlungen Homosexueller ein Ende bereiten. Er entwarf eine Systematik, die er 1865 in einem Schreiben an das hannoversche Justizministerium darlegte: Die Natur schafft nicht 2 Geschlechter, Mann und Weib, wie man bisher irrig annahm, sondern mehr als 4 Geschlechter, nämlich a. den Mann; b. das Weib; außer Mann und Weib aber auch: c. den Urning, ein Geschöpf männlichen Körpers, mit weiblicher Seele und weiblicher Geschlechtsliebe; d. die Urnin, ein Geschöpf weiblichen Körpers, mit männlicher Seele und männlicher Geschlechtsliebe; e. die verschiedenen Arten von Zwittern; f. außerdem noch verschiedene andre geschlechtliche Varietäten.
Um solche Publikationen zu verhindern, hatte das hessische Justizministerium die Kollegen in Hannover auf eine Untersuchung gegen Ulrichs wegen des Versuchs der widernatürlichen Unzucht hingewiesen, weshalb das Justizministerium Ulrichs 1864 vor der Veröffentlichung warnte und ihm 1865 sogar die Rechtfertigung und Beschönigung des Lasters der Päderastie vorwarf.
Literatur: Volkmar Sigusch, Karl Heinrich Ulrichs. Der erste Schwule der Weltgeschichte, Berlin 2000.