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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Januar 2020)

Vom Versuch, den Ostfriesen das Tee-Trinken zu verbieten 1778 (NLA AU Rep. 6 Nr. 3943; Dep. 1 N Nr. 3129)


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aus NLA AU Dep. 1 Nr. 3129
Obwohl sich der Genuss von Tee ausgehend von den Niederlanden erst seit Beginn des 17. Jahrhunderts ausbreitete, war er bereits im 18. Jahrhundert schon nicht mehr aus dem Alltag der Bewohner Ostfrieslands weg zu denken.

Als mit dem Tod des letzten Herrschers der Cirksena Ostfriesland 1744 an Preußen fiel, erhoffte sich dessen König Friedrich der Große von den ostfriesischen Hafenstädten, insbesondere Emden, seine eher auf den Ostseeraum beschränkte Seehandelspolitik ausbauen zu können. Deshalb beteiligte er sich großzügig an der 1751 von Emder Kaufleuten gegründeten „Königlich-Preußischen Asiatischen Compagnie in Emden nach Canton und China“, deren Ziel u.a. der Direktimport von Tee war, um die teuren Zwischenhändler aus den Niederlanden zu umgehen und die Gewinne im Land zu halten. Doch die Handelsgesellschaft war wegen der politischen Geschehnisse in Europa nur kurze Zeit wirtschaftlich erfolgreich, ab 1756 stagnierte der Handel und die Gesellschaft wurde bereits 1765 aufgelöst.

Künftig mussten die Ostfriesen ihren Tee wieder in den Niederlanden kaufen. Ein Umstand, der Friedrich dem Großen seit Untergang der Kompagnie ein Dorn im Auge war. Deshalb wies er spätestens 1778 die Kriegs- und Domänenkammer an, das „übermäßige Thee und Caffeetrinken“, Tee galt ihm als „nahrloses Getränk“, abzustellen, unter dem besonders „der Landmann“ zu leiden habe. Eigentlich ging es ihm jedoch um die vermeintlich schädlichen Auswirkungen auf die einheimische Wirtschaft.

Aus dieser Anordnung entwickelte sich ein sich über mehrere Jahre hinziehender Schriftwechsel zwischen der Kriegs- und Domänenkammer als oberster preußischer Verwaltungsbehörde in Ostfriesland mit den Landständen. Während die preußische Behörde die Schädlichkeit des Teetrinkens für die einheimischen Wirtschaft betonte und im gleichen Zuge die Förderung der einheimischen Brauereien einforderte, argumentierten die Stände, dass es a) gar keinen übermäßigen Teegenuss gäbe, b) ein Verbot die persönliche Freiheit zu sehr einschränke und seit „altersher“ Ausdruck der Genussfreude auch des kleinen Mannes sei, c) Tee auch für die arme ländliche Bevölkerung erschwinglich wäre und d) derart zur Natur der Einwohner Ostfriesland gehöre, dass ein Verbot schon allein deshalb nicht durchsetzbar sei. Zudem würde sich der einfache Mann wohl weniger dem gewünschten Biergenuss hingeben, sondern eher zu härteren Mittel wie Genever greifen, was sich wiederum ungünstig auf die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit auswirke.

Am Ende konnte sich Friedrich der Große in dieser Sache in Ostfriesland nicht durchsetzen und es blieb bei der Androhung von Maßregeln auf der einen und bei der Mitteilung, erneut über die Frage beraten zu wollen, auf der anderen Seite.


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aus NLA AU Rep. 6 Nr. 3943
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