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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Mai 2013)

Französische Maßnahmen gegen Aufrührer im Frühjahr 1813 (Staatsarchiv Osnabrück, Rep 240 Nr. 40 Bl. 12)


StA Osnabrück Rep 240 Nr. 40 Bl. 12  

Nach der katastrophalen Niederlage der Grande Armée im Russlandfeldzug 1812 sah sich die französische Verwaltung in den drei 1811 gegründeten Hanseatischen Departements mit Unruhen konfrontiert. Im Februar 1813 war es zuerst in Hamburg und danach in vielen Kantonen der Elbmündungsdepartements zu Aufständen gegen die französische Herrschaft gekommen, so dass im März 1813 durch den Generalgouverneur der 32. Militärdivision der Ausnahmezustand verhängt wurde.

Auch im Oberemsdepartement – Département de l’Ems-Supérieur – war es in Diepenau, Uchte, Quakenbrück, Westeroldendorf, Venne und Papenburg zu „tumultuarischen Versammlungen“ und „aufrührerischen Reden“ gekommen, so dass sich Karl Ludwig von Keverberg, Präfekt des Departements am Hauptort Osnabrück, zu Gegenmaßnahmen veranlasst sah.

Am 19. März wurden die Maires des Departements aufgefordert, in den jeweiligen Kommunen Bürgerwachen aus moralisch integeren Bürgern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu errichten. In einem Rundschreiben vom 23. März an die Maires prangerte Keverberg die Taten der inzwischen zum Tode verurteilten Aufwiegler an und zeigte sich enttäuscht, dass trotz dieser Strenge auch das Oberemsdepartement nicht von „Uebelgesinnten und Verführer(n)“ verschont geblieben war. Mit den am 24. März publizierten Vergeltungsmaßnahmen wurden allerdings nicht alle sechs Kommunen bestraft. Die Einwohner von Diepenau, Uchte und Quakenbrück – wo „Ausländer“ die Aufstände angestiftet haben sollen – wurden für ihr wohlgesinntes Betragen belobigt. Die Einwohner von Westeroldendorf, Venne und Papenburg mussten dagegen persönlich für die „Exzesse“ geradestehen, wie dem in französischer und deutscher Sprache gedruckten Arrêté zu entnehmen ist.

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