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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Dezember 2013)

Eine Kaiserurkunde mit einigen Unstimmigkeiten - Bestätigung eines Lehensbriefs durch Kaiser Karl V. (1528) (Staatsarchiv Aurich, Rep. 1 Nr. 146)


StA Aurich Rep. 1 Nr. 146  

Im Namen Kaiser Karls V. wurde am 24. September 1528 in Speyer ein Lehensbrief für die Grafen von Ostfriesland bestätigt. Der Kaiser bekräftigte mit dieser Urkunde, dass sein Urgroßvater Friedrich III. im Jahr 1454 den Häuptling Ulrich Cirksena und seine Nachkommen zu Grafen „zu Ostfrießlannd“ ernannt und ihnen das Land, dessen Lage näher beschrieben wird, als Lehen verliehen habe.

Hier zeigen sich jedoch bei genauerer Betrachtung einige Ungereimtheiten. Der ursprüngliche Lehensbrief, der unter der Signatur Rep. 1, Nr. 37 ebenfalls im Staatsarchiv Aurich verwahrt wird, ist nämlich nicht von 1454, sondern von 1464. Außerdem wird besagter Ulrich lediglich als ein Graf „zu Norden, Emeden, Emesgonien in Ostfrieslannd“ bezeichnet. Bei der Umschreibung des ostfriesischen Territoriums werden 1528 ausdrücklich „Buthyading und Stadtland“ als Teile der Grafschaft genannt, wovon 1464 noch keine Rede war. Außerdem findet sich in der Urkunde Karls V. noch der rätselhafte Passus, dass die „stett und dorffer“ in einem Gebiet „von der Westeremse an ostwerdt bis an die Westerems“ gelegen sein sollen.

Nachdem diese Ungereimtheiten jahrhundertelang nicht näher beachtet wurden, gelang es nach dem Ersten Weltkrieg einem Leipziger Doktoranden nachzuweisen, dass die Urkunde zwar als solche echt ist, inhaltlich jedoch eine Fälschung darstellt.

Im Zuge eines Streits mit den benachbarten Grafen von Oldenburg um 1520 versuchten die ostfriesischen Grafen ihre Position zu stärken und Butjadingen und Stadland (heute im oldenburgischen Landkreis Wesermarsch) ihrem Territorium einzuverleiben. Zum Beweis legte man dem Reichskammergericht eine zu Gunsten Ostfrieslands leicht modifizierte Abschrift des Lehensbriefs vor – und das mit Erfolg. Ostfriesland bekam ganz offiziell die umstrittenen Gebiete zugesprochen. Bei dieser Verfälschung hatte sich jedoch ein Fehler bei der Datumsangabe eingeschlichen – aus 1464 war 1454 geworden. Was die rätselhafte Nennung des Landes zwischen Westerems und Westerems anbelangt, so hatte sich der Schreiber bei den gleichlautenden Wortanfängen der Flussnamen wohl einfach verschrieben. Im echten Lehensbrief von 1464 heißt es nämlich „von der Westeremse osterwards biss an die Weser“.

Die faktische Bedeutung der Urkunde ist somit differenziert zu betrachten. Butjadingen und Stadland wurden zwar nominell Ostfriesland zugesprochen, jedoch konnten sich die ostfriesischen Grafen nicht gegen die Übermacht der Oldenburger durchsetzen. Ebenso wenig wurde die Weser jemals ostfriesisch. Warum sie dennoch schon im echten Lehensbrief Erwähnung fand, bleibt allerdings etwas rätselhaft. Wahrscheinlich sollte durch ihre Erwähnung nur grob der Raum umgrenzt werden, in dem die einzeln aufgeführten Orte und Ländereien lagen. Denn bestehende Rechte (in diesem Fall der Oldenburger) blieben durch den Lehensbrief ausdrücklich unberührt. Der zweite genannte Fluss hingegen, die bei Borkum in die offene See mündende Ems, markiert seit 1464 die Westgrenze Ostfrieslands – und damit letztlich die Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik und den Niederlanden. Für diese, in ihrem exakten Verlauf bis heute umstrittene Grenze existiert auch 2013 noch keine genauere völkerrechtliche Festlegung als diejenige, die seinerzeit Karl V. – mit einigen beabsichtigten und unbeabsichtigten Verfälschungen – bestätigt hatte.

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