Aus den Magazinen des Landesarchivs (Oktober 2013)
Beitritt Schaumburg-Lippes zum Rheinbund 1807 (Staatsarchiv Bückeburg, F 1 A XXXV 28 Nr. 65)
Am 30. April 1807 unterzeichnete Napoléon, Kaiser der Franzosen, einen Vertrag mit dem Fürst Leopold I. zur Lippe-Detmold und der bisherige Graf Georg Wilhelm zu Schaumburg-Lippe als Fürsten in den im Jahr zuvor geschlossenen Rheinbund aufgenommen wurden.
Vorausgegangen waren Verhandlungen zwischen dem französischen Außenminister Charles Maurice Talleyrand und dem herzoglich nassauischen Staatsminister Hans Christoph Ernst von Gagern als Bevollmächtigtem der Lipper und Schaumburg-Lipper, die am 18. April 1807 in Warschau zum Abschluss gekommen waren. Im Feldlager in Finckenstein (Westpreußen) ratifizierte nun Napoléon den Vertrag, am 5. Mai sollte Georg Wilhelm zu Schaumburg-Lippe folgen.
Festgelegt wurde in dem Vertrag, dass die Fürsten zur Lippe-Detmold und zu Schaumburg-Lippe dem Rheinbund mit den gleichen Rechten und Pflichten angehören sollten wie die Gründungsmitglieder des Vorjahres (Artikel 1). Sie sollten ihren Sitz im Fürstenkollegium des Bundes einnehmen (Artikel 2). Ohne vorherige Genehmigung des Bundes durfte keinen fremden Truppen der Durchzug durch die neuen Mitgliedsterritorien gewährt werden (Artikel 3). Die katholische Konfession erhielt dieselben Rechte wie die lutherische. (Artikel 4). Die neuen Bundesgenossen mussten – wie alle Rheinbundstaaten – Truppen für Napoléons Eroberungszüge stellen, offiziell zum Schutz des Rheinbundes. Angesichts der Größe der Territorien handelte es sich um entsprechend kleine Kontingente: Lippe-Detmold stellte 500 Soldaten, Schaumburg-Lippe lediglich 150 (Artikel 5). Schließlich wurde festgehalten, dass der Vertrag innerhalb von 25 Tagen ratifiziert werden sollte, was dann auch geschah (Artikel 6).
Beiden Territorien gelang es durch diesen Vertragsabschluss, ihre staatliche Eigenständigkeit zu bewahren, Schaumburg-Lippe in den Fürstenstand aufzusteigen. Der Rheinbund zerfiel bereits 1813 nach der militärischen Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig (16. bis 19. Oktober). Sowohl Lippe als auch Schaumburg-Lippe konnten aber beides, Unabhängigkeit und Fürstenstand, wahren.