Niedersachsen klar Logo

Aus den Magazinen des Landesarchivs (April 2013)

Gründung des Benediktinerinnenklosters Buxtehude-Altkloster (März/April 1197) (Staatsarchiv Stade, Rep. 3 Altkloster Nr. 1)


StA Stade Rep. 3 Altkloster Nr. 1  

Im Frühjahr 1197 bestätigte Bischof Rudolf I. von Verden die Gründung des Benediktinerinnenklosters Buxtehude-Altkloster. Damit zählt dieses Kloster neben den Niederlassungen der Benediktinerinnen in Zeven und Osterholz zu den ältesten Frauenklöstern im Elbe-Weser-Raum. Der Gründung von Buxtehude-Altkloster sind umfangreiche Verhandlungen vorausgegangen, die in der Urkunde detailliert wiedergegeben werden.

Buxtehude-Altkloster lag im Herrschaftsgebiet der Mitte des 12. Jahrhunderts ausgestorbenen Stader Grafenfamilie der Udonen, um deren Erbe Streitigkeiten zwischen den Erzbischöfen von Bremen und den Welfen ausgebrochen waren. Diese Konflikte bedingten die im späten 12. und frühen 13. Jahrhundert heterogenen Herrschaftsverhältnisse dieses Raumes. Umfangreiche Besitzrechte in Buxtehude hatten die Edelfreien Heinrich und Gerlach inne. Beide wandten sich gemeinsam mit der Ehefrau Heinrichs, Floria, und mit dem Geistlichen Sigeband an den Verdener Bischof Rudolf I. mit der Bitte um Unterstützung bei der Errichtung eines Nonnenklosters.

Der Bischof von Verden entschied daraufhin mit seinem Domkapitularen, der Klostergründung nur unter der Bedingung zuzustimmen, wenn die Patronatsrechte und die Vogtei – und damit die beiden zentralsten Elemente der geistlichen und weltlichen Verwaltung des Klosters – bei der bischöflichen Kirche in Verden lagen. Diese grundsätzliche und für die Geschichte des Klosters weitreichende Entscheidung wurde anschließend im Rahmen einer rechtsverbindlichen Zusammenkunft mehrerer geistlicher und weltlicher Herrschaftsträger festgesetzt. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Gründungsurkunde ist die Übertragung zahlreicher Güter, die den materiellen Grundstock für die Nonnengemeinschaft bildeten. Und schließlich wurde festgehalten, dass dem religiösen Gemeinschaftsleben die Regel des heiligen Benedikt zugrunde liegen sollte.

Nur zwischen den Zeilen wird in dieser Urkunde, die in erster Linie die rechtlichen und wirtschaftlichen Absprachen der Klostergründung schriftlich fixiert, die wesentliche Voraussetzung für die Gründung einer religiösen Gemeinschaft deutlich – und zwar die Absicht einer nicht geringen Anzahl von Frauen, eine vita religiosa in einem Kloster zu führen. Ist im späten 14. Jahrhundert von ca. 60 Nonnen in Buxtehude-Altkloster auszugehen, dann zählt diese Nonnengemeinschaft zu den Zentren religiösen Lebens im Elbe-Weser-Raum während des gesamten Spätmittelalters.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln