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Aus den Magazinen des Landesarchivs (April 2012)

Strafprozess gegen Hans Heinrich Lüer wegen Kirchenraubs (1717) (Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 72 Hannover Nr. 267)


HStA Hannover, Hann. 72 Hannover Nr. 267  

Kriminalprozessakten sind wertvolle Quellen zur Strafrechtspraxis und zum Deliktverständnis der jeweiligen Zeit. Der vorliegende Prozess wurde im Jahr 1717 vom Magistratsgericht der Stadt Hannover gegen den ehemaligen Soldaten Hans Heinrich Lüer geführt. Lüer wurde beschuldigt, am Pfingstmontag 1717 in die Pfarrkirche in Bolzum eingebrochen zu sein und dort einige liturgische Gerätschaften aus Silber gestohlen zu haben. Nachdem Lüer versucht hatte, seine Beute in Hannover zu verkaufen und dort verhaftet worden war, legte er im Lauf des Verfahrens ein Geständnis ab. Auf dieser Grundlage wurde er am 27. September zum Tod durch den Strang verurteilt.

Dabei hatte das Magistratsgericht das Todesurteil nicht eigenmächtig gefällt. Vielmehr hatte es – wie es in der frühen Neuzeit für Kriminalprozesse vorgeschrieben war – die Prozessakten zur Urteilsfindung an eine auswärtige Juristenfakultät – hier die Juristische Fakultät der Universität Gießen – gesandt. Diese hatte nach Prüfung der Akten die Beweise für eindeutig erachtet und im Namen des städtischen Gerichts ein Todesurteil ausgefertigt. Nach dessen Übersendung konnte es vor Ort vollstreckt werden. Als Zeichen der Verurteilung wurde über den Verurteilten der Stab gebrochen. Dieser Akt symbolisierte, dass er sein Leben verwirkt hatte.

Diese frühneuzeitliche Rechtspraxis bildet die historische Grundlage für die noch heute verbreitete Redensart „Den Stab über jemanden brechen“.

Der zerbrochene Richterstab liegt der Akte bei.

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