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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Mai 2023)

Das (vorläufige) Ende der Hildesheimer Stiftsfehde 1523 (NLA HA Hann. 27 Hannover Nr. 264/8, Bl. 172-176)


 

Was klingt wie eine kriegerische Auseinandersetzung aus längst vergangenen Zeiten, hat doch weitreichende Folgen gehabt und ist bis heute ein Schlüssel zur frühneuzeitlichen Landesgeschichte im niedersächsischen Raum. Am Anfang stand ein Konflikt zwischen dem Hildesheimer Bischof Johann IV. und den im Stift ansässigen Adelsfamilien, die sich mit seinem mächtigen Nachbarn verbündeten, Herzog Heinrich dem Jüngeren von Braunschweig-Wolfenbüttel. Schnell kamen weitere Streitpunkte und Beteiligte hinzu. Die 1519 ausgetragene Fehde zog breite Spuren der Verwüstung durchs Land.

Die verbündeten hildesheimischen und herzoglich lüneburgischen Truppen erfochten zwar einen militärischen Sieg, konnten diesen aber angesichts diplomatischer Verwicklungen nicht in einen günstigen Frieden ummünzen. 1521 verfügte der Kaiser die Rückgabe aller Eroberungen und Gefangenen und verhängte, als dies nicht geschah, die Reichsacht über die Sieger. Nun richtete sich der Krieg gegen Hildesheim, bald war das Stift großenteils von welfischen Truppen besetzt. Im „Quedlinburger Rezess“ vom 13. Mai 1523 musste der Bischof das sogenannte Große Stift an Wolfenbüttel und Calenberg abtreten. Damit war sein Territorium auf ein kleines Restgebiet reduziert.

Doch schon der seit 1537 amtierende Bischof Valentin versuchte auf verschiedenen Wegen die Gebietsverluste rückgängig zu machen. Seit 1548 war ein Prozess am Reichskammergericht anhängig. 1629 fiel die Entscheidung für die Rückgabe, die 1642/43 zwischen den welfischen Herzögen und dem Kaiser besiegelt wurde. Die Prozessakten enthalten unter anderem Abschriften des Vertrages von 1523 (-> Abb.). Die im Staatsarchiv Hannover verwahrte Ausfertigung ist leider 1943 mit den Hildesheimer Urkundenbeständen verbrannt. Im Text sind alle wesentlichen Dokumente jedenfalls erhalten und laden zum Nachdenken über Kriege und die Kunst des Friedensschlusses ein.

 
 
 
 
 
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