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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Juni 2023)

Weibliche Selbstbestimmung gegen obrigkeitliches Kontrollbedürfnis – 40 ostfriesische Frauen fordern im Jahr 1782 die Einsetzung der von ihnen gewünschten Hebamme (NLA AU Rep. 48 Nr. 50)


 

Das einzige Amt, das Frauen im öffentlichen Raum spätestens seit dem 15. Jahrhundert zur Verfügung stand, war das der Hebamme. Die Frauen der Gemeinde wählten bzw. baten dabei eine meist ältere Frau aus ihren eigenen Reihen, die ihrer Auffassung nach über genügend Erfahrung und Vertrauenswürdigkeit verfügte, dieses öffentliche Ehrenamt, das im Sinne von Nächstenliebe und nachbarschaftlicher Hilfe verstanden wurde, zu übernehmen. Männer hatten auf diese Wahl keinen Einfluss. Doch die im 18. Jahrhundert einsetzende Bemühung der Obrigkeit, das öffentliche Gesundheitswesen neu auszurichten, griff in diesen traditionell allein von Frauen bestimmten Bereich ein. Wie aus einer Anordnung der Kriegs- und Domänenkammer aus dem Jahr 1769 zu ersehen ist, sollten Hebammen künftig ihr Amt nur ausüben dürfen, wenn ihre Fähigkeiten, im Idealfall nach einer praktischen Unterweisung durch einen Arzt oder Chirurgen, vom Collegio medico überprüft und für ausreichend befunden worden war.

Die hier abgebildete Supplikation von 40 Frauen aus Neustadtgödens und Umgebung an ihren Grundherrn, den Grafen von Wedel, aus dem Jahr 1782 zeigt eindrücklich den aus dieser Neuerung entstehenden Widerspruch zwischen weiblicher Selbstbestimmung und obrigkeitlichem Kontrollbedürfnis. Bereits zwei Jahre vorher hatten die Frauen gegen die Vereidigung der neuen Amtshebamme protestiert und um die Ernennung einer anderen Frau gebeten, die ihren Ansprüchen eher entsprach. Doch wurde dieser Bitte damals nicht entsprachen. 1779 hatte der Graf mit der Wahl von Johanna Potenius einer Hebamme den Vorzug gegeben, die das verlangte Attest des Medizinalkollegiums vorweisen konnte und somit den neuen Anforderungen entsprach, aber sie wurde von den Frauen abgelehnt. Denn Johanna Potenius kam nicht aus Gödens, sondern aus Aurich, war also eine Fremde; und bestand zudem auf Bezahlung der per Verordnung festgesetzten Honorare für ihre Dienste. Dazu waren die Frauen jedoch nicht bereit und vielleicht auch nicht in der Lage. Sie wollten stattdessen lieber eine Frau aus ihren Reihen zur Hebamme haben, die zudem auch damit zufrieden seyn [will], waß wir ihr verwilligen und nach unsern umbständen rechnen werden. Der Graf lehnte das von 18 Frauen verfasste und unterschriebene Gesuch jedoch mit dem Argument ab, zwei Hebammen könnten sich in der Gegend nicht unterhalten. Gleichwohl blieb die Situation verfahren, Johanna Potenius fand keine Akzeptanz bei den Frauen, sodass sie die Gegend bereits im Frühjahr 1782 wieder verließ.

Nach mehrmonatiger Vakanz vereidigte der Graf im September 1782 mit Taalke Hinrichs aus Altgödens erneut eine Hebamme, die zwar bereitwillig die Prüfung vor dem Medizinalkollegium abgelegt hatte, aber ebenfalls von den Frauen abgelehnt wurde. Bereits kurz darauf erreichte den Grafen eine Bittschrift, diesmal von 40 Frauen aus Neustadtgödens und Umgebung unterschrieben. Darin äußerten sie, lieber die Dienste der Witwe Lipperts in Anspruch nehmen zu wollen. Diese habe bereits zugestimmt und sei auch bereit, die notwendige Prüfung abzulegen. Anders als noch 1780 argumentierten die Frauen nun nicht mit zu hohen Gebühren, sondern stellten die Eignung von Taalke Hinrichs in Frage. Sie beschrieben diese als körperlich nicht geeignet, grob und wenig einfühlsam, was dazu geführt habe, dass sich die Schwangeren weigerten, die vom Grafen ausgewählte Hebamme holen zu lassen. Die Frauen unterstrichen ihr Anliegen mit dem Hinweis auf den tödlichen Ausgang einer von Taalke Hinrichs betreuten Geburt.

Vor dieser Argumentation konnte sich der Graf nicht verschließen und musste den Wünschen der Bittstellerinnen nachgeben. Zwar entließ er Taalke Hinrichs nicht aus dem Amt, doch ließ er 1783 die Witwe Lipperts als zweite Hebamme in der Herrschaft vereidigen. Außerdem sollten die Frauen ihre Hebamme, solange sie nicht aus fremden Herrschaftsgebieten kam, frei wählen können.

 
 
 
 
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