Niedersachsen klar Logo

Aus den Magazinen des Landesarchivs (Dezember 2019)

Frevel so genannter „Kläuse“ und Bestrafung durch die Regierung zu Bückeburg, 14. Januar 1780 (NLA BU L 3 Cb Nr. 1a)


Die 16-jährige Magd Philippina Caroline Rienschen begegnete „am Christabend ohngefehr um 7 Uhr“ zwei seltsamen Gestalten „fürchterlich verkleidet, indem sie Masquen für den Gesichte, ein Schaafsfell auf dem Kopf, eine Holzkette um den Leib gebunden, und einer eine hiesige Reutermondirung [Reiteruniform], der andere ein Hemd über das andere Zeug gezogen gehabt“. Die beiden seien „in die Stube gegangen und als Kläuse die Kinder erschreckt, denen sie darauf Nüsse gegeben.“ Die Magd aber hängten sie die Holzkette um und zogen sie auf dem Hof durch die Mistpfütze. Die beiden überführten Täter, zwei 19 und 20-jährige Knechte, mussten nach dem Spruch der schaumburg-lippischen Regierungsräte zur Strafe 24 Stunden eingesperrt bei Wasser und Brot verbringen.

Der unerfreuliche Vorfall, der für die Magd der Akte nach auch eine schwere Erkältung zur Folge hatte, zeigt eine in Niedersachsen selten dokumentierte Variante der Nikolausbräuche, wonach ein „in phantastischer, schreckhafter Weise Vermummter [auftritt], in rauhen Pelz gehüllt und mit Sack und Rute ausgerüstet und mit Ketten rasselnd“, „selten allein“, Gaben austeilend oder fordernd (Handwörterbuch des Aberglaubens).

 
 
 
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln