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Aus den Magazinen des Landesarchivs (September 2019)

Kaiser Ferdinand II. verleiht dem Grafen Ernst zu Holstein und Schaumburg den erblichen Titel "Fürst des Reiches", 16. September 1619 (NLA BU Orig. F Nr. 92)


Graf Ernst zu Holstein-Schaumburg ist wohl aus der Dynastie der Grafen zu Holstein Schaumburger derjenige, der mit Baulust und Kunstförderung am meisten Sichtbares in Schaumburg hinterlassen hat: In Bückeburg den Marktplatz, Seitengebäude des Schlosses, die Stadtkirche, in Stadthagen das Mausoleum, hier wie dort die berühmten Bronzefiguren von Adrian de Vries. Zudem gründete er eine Universität in Rinteln und erließ wichtige Gesetze für Schaumburg. Seine Bedeutung wollte er auch in einer Titelerhöhung dokumentieren. Dies gelang anlässlich der Kaiserwahl Ferdinands II., indem Ernsts Unterhändler dem geldbedürftigen Kaiser ein größeres Darlehen versprach. Nach der Ausstellung der Urkunde zogen sich die Auseinandersetzungen um dieses Darlehen noch hin, währenddessen nutzte König Christian IV. die vorgeblich anmaßende Titelerhebung Ernsts für einen Angriff auf dessen Besitzungen in Pinneberg. Am Ende musste Ernst ihm 50.000 Taler Kriegsentschädigung zahlen, die weit höheren Schäden in Pinneberg reparieren und dem Kaiser 30.000 Gulden als „Darlehen“ entrichten. Die Rangerhöhung war kein Erfolg, Ernsts Nachfolger verzichteten später ganz auf den Titel.

 
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