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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Oktober 2016)

Proklamation König Georgs V. von Hannover an seine ehemaligen Untertanen vom 5. Oktober 1866 (NLA - Hannover - Plakatsammlung Nr. 204A/54pm)


Hatten am 27. Juni 1866 die hannoverschen Truppen das preußische Heer in einem ersten größeren Gefecht bei Langensalza noch besiegen können, so musste die hannoversche Armee unter König Georg V. bereits zwei Tage später aufgrund der aussichtslosen Situation die Kapitulation einreichen.

Im Deutschen Krieg um die Vormachtstellung Österreichs oder Preußens hatte Georg V. sich allen Bedenken zum Trotz auf die Seite des Deutschen Bundes – und damit Österreichs – gestellt. Nach der Kapitulation folgte die Besetzung des Königreichs Hannover durch preußische Truppen und am 22. September schließlich die Annexion durch Preußen.

König Georg V. floh ins Exil nach Hietzing bei Wien, wo er die hier abgebildete Proklamation vom 5. Oktober 1866 verfasste. In der Proklamation bezeichnet er die Annexion als „rechtswidrigen Act der Einverleibung Unseres Königreichs in Preußen“ und erklärt „feierlich diese Einverleibung des Unserem Königlichen Hause angestammten Königreichs Hannover in die Preußische Monarchie für null und nichtig, und dem gemäß alle Acte der Souveränität, welche der König von Preußen in Unserem Lande vornehmen möchte […] für rechtsunverbindlich“.

Keinesfalls gewillt sich in das Unvermeidliche zu fügen, erhofft er „von Unseren theuern Unterthanen für die Zeit Unserer Trennung“ „Auszuharren für eine bessere Zukunft; zu vertrauen auf den allgerechten Gott, und Uns zu bewahren die alte Liebe“. Zeitlebens hegte Georg V. die Hoffnung, dass die „Zeit der gewaltsamen Entfernung“ vorübergehen würde. Die Idee einer Wiederherstellung des Königreichs Hannover hielt sich bis in das 20. Jahrhundert hinein, doch blieben die Entscheidungen des Jahres 1866 unumkehrbar.

NLA HA Plakatsammlung Nr. 204A/54pm  
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