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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Dezember 2016)
Schmähbrief des Detlef von Bremer auf die Bürgen des Grafen Jobst von Hoya (Bremen, 11. Januar 1538) (NLA - Stade - Rep. 1005 Nr. 137)
Schmähbriefe sind ein eigenartiges Rechtsmittel des 16. und frühen 17. Jahrhunderts. Es sind öffentliche Beleidigungen nach der Art eines offenen Briefes in heutigen Zeitungen oder eines Shitstorms im Internet. Sie zeigen diejenigen, die man treffen will, in ehrlosen Situationen: am Galgen, auf einer Sau reitend, auf dem Rade. Diese Bilder werden an Stellen, wo viele Leute zusammenkommen, etwa an Kirchentüren, ausgehängt, damit die Schande der Beschuldigten offenbar werde. Mit dieser öffentlichen Beleidigung hoffte man, sein Recht von den Gegnern zu erlangen. Meistens handelte es sich dabei um Schuldner.
Dieser Schmähbrief ist veranlasst von Detlef von Bremer gegen die Bürgen des Grafen Jobst von Hoya, die für dessen Schuld nicht einstehen. Es sind 6 Domherren von Bremen und 14 Adelige, die allesamt am Galgen hängen oder aufs Rad geflochten sind, wo sie der Schmäher hinwünschte.
Unten in der Mitte ist vermerkt: „dem XI. dach ianuarii anno 38 bynnen Bremen uppe unser leven Vrauwen kercken doren vor myddage by nachtyden upgeslagen“. Die Befestigungslöcher in den 4 Ecken sind deutlich zu erkennen. Der Schmähbrief stammt aus der Akte „Graf Jobst zu Hoya gegen Detlev von Bremer zu Quakenbrück“, (Rep. 27, Reichskammergerichtsprozesse, H Nr. 5927a.