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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Oktober 2017)
Ein Brief Tetzels an das Kloster Königslutter (1517) (NLA Wolfenbüttel VII B Hs Nr. 325)
In einer Handschrift des Klosters Königslutter aus dem 16. Jahrhundert findet sich ein historisch nachweisbarer Bezug des Ablasspredigers Tetzels zur Elmregion. Darin sind Urkunden und Korrespondenzen in Abschrift eingetragen worden, darunter ein Schriftwechsel aus dem Jahre 1517.
Königslutter hatte sich im späten Mittelalter zu einem bekannten Wallfahrtsort entwickelt. Hauptwallfahrtstag war der 29. Juni, das Fest der beiden Kirchenpatrone Peter und Paul.
1517 fiel dieser Termin mit der nur alle sieben Jahre stattfinden „Aachener Heiligtumsfahrt“ zusammen. Es war daher zu erwarten, dass viele durchreisende Pilger auch Ablässe in Königslutter erwerben würden.
Ausgerechnet jetzt aber untersagte Tetzel dem Kloster das einträgliche Ablassgeschäft. Die Ablassgelder der Pilger sollten allein durch ihn erhoben werden dürfen. In größter Sorge wandte sich der Abt darauf an Herzog Heinrich d. J. zu Braunschweig-Lüneburg. Dieser schickte ein Schreiben in niederdeutscher Sprache an den Domdechanten und das Domkapitel zu Magdeburg mit dem Wunsch, diese Heimsuchung, die „dem armen Closter […] tho grotem schaden“ gereichen würde, abzuwenden.
Abt Johannes und sein Konvent wandten sich in einem ähnlichen Schreiben hilfesuchend an den Grafen Botho von Stolberg in seiner Eigenschaft als Hofmeister des Erzbischofs Albrecht von Mainz. Graf Botho nahm sich unverzüglich der Angelegenheit an und übte Druck auf Tetzel aus, mit Erfolg. Er übersandte Tetzels Aufhebung des Verbotes, datiert am 22. Juni in der Moritzburg zu Halle. Sein Name ist in der eingerückten Zeile in der Seitenmitte gut erkennbar. In lateinischer Sprache gestattet er den Mönchen, ihren Ablass frei verkündigen zu dürfen, ohne dass sie eine Summe Geldes in seine Kisten („ad n[ost]ras cistas“) geben müssten. So wurde die Ablasssuspension zur Erleichterung der Klostergemeinschaft gerade noch rechtzeitig wieder aufgehoben.