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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Dezember 2014)

„Heilung hat fast jeder gefunden.“ – Das Heilpraktikergesetz von 1939 und seine Auswirkungen (1939) (NLA - Osnabrück - Rep 450 Mep II Nr. 109)


NLA - Osnabrück - Rep. 450 Mep II Nr. 109  
NLA - Osnabrück - Rep. 450 Mep II Nr. 109  

Am 21. August 1941 verwendete sich der Landrat von Meppen bei dem Regierungspräsidenten von Osnabrück dafür, Bauer Gruth aus Holthausen die Ausübung der Heilkunde zu gestatten. In der Familie Gruth werde die Heilkunde (Behandlung von Knochenbrüchen und sonstigen Knochenverletzungen) bereits seit Generationen ausgeübt. Bei mindestens 80% sämtlicher Knochenverletzungen im Landkreis Meppen habe man die Hilfe des Gruth in Anspruch genommen. Es sei hier fast selbstverständlich, dass bei Knochenverletzungen Gruth aufgesucht werde. Heilung habe fast jeder gefunden. Der Kreisleiter der NSDAP vertrete ebenfalls die Ansicht, dass Gruth der Allgemeinheit als Heilpraktiker unbedingt erhalten bleiben müsse. Die Bevölkerung würde kein Verständnis für ein derartiges Verbot aufbringen.

Den Hintergrund dieses Schreibens bildete das am 17. Februar 1939 wirksam werdende sog. Heilpraktikergesetz. Während die Ärzte unter dem Dach der "Reichsärzteschaft" in die Kriegsvorbereitungen einbezogen wurden, schränkte der Staat die Behandlungsfreiheit von Heilkundigen ohne Approbation entscheidend ein. Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben wollte, musste sich - um eine staatliche Genehmigung zu erhalten – innerhalb von nur sechs Wochen nach Inkraftsetzung des Gesetzes registrieren und anschließend seine Befähigung von Amtsärzten prüfen lassen. Auch hatte der Antragsteller eine Bescheinigung der zuständigen Ortspolizeibehörde oder des Gesundheitsamtes vorzulegen, dass er schon vor dem Inkrafttreten des Heilpraktikergesetzes die Heilkunde berufsmäßig ausgeübt habe.

Wer sich in diesem kurzen Zeitraum nicht registrieren ließ und den geforderten Nachweis nicht erbringen konnte, dem wurde untersagt, seiner bisherigen heilkundlichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Die bestehenden Heilpraktiker-Schulen wurden aufgelöst.

Der Antrag des Bauern Gruth auf Ausübung der Heilkunde wurde trotz Protektion des Meppener Landrates vom Regierungspräsidium Osnabrück mit der Begründung abgelehnt, es sei nicht als berufs- und gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunst anzusehen, wenn Gruth gelegentlich Hilfe leiste, ohne Entgelt zu nehmen und Sprechstunden abzuhalten.

Nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde die Registrierungspflicht abgeschafft und die Heilpraktikerausbildung wieder zugelassen, die Befähigung angehender Heilpraktiker, so die heute geschützte Berufsbezeichnung, jedoch weiterhin amtsärztlich überprüft.

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