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Aus den Magazinen des Landesarchivs (September 2014)
Senior und Kapitel des Erzbistums Bremen geben am 20. September 1454 einen am 12. August 1451 gewährten Ablass zum Schutz der Insel Zypern vor den Türken bekannt. Transsumpt, mit Wachssiegel (1454) (NLA - Osnabrück - Rep 3 Nr. 759)
Mit dem Vorrücken der Türken gegen Westen sah Papst Nikolaus V. sich veranlasst, die Fürsten und Völker Europas zum Schutz der Christenheit aufzurufen: Am 12. August 1451 gewährte er zur Unterstützung des Königs von Zypern Johann II. von Lusignan für die Dauer von drei Jahren einen allgemeinen Ablass, der ab dem 1. Mai 1452 gelten sollte, um die Insel Zypern vor der herannahenden Bedrohung zu schützen. Mit der türkischen Eroberung Konstantinopels am 29. Mai 1453 stieg der Handlungsdruck noch weiter.
Senior und Kapitel des Erzstifts Bremen entschlossen sich, den noch währenden päpstlichen Ablass am 20. September 1454 in Form eines Transsumptes bekannt zu machen, d. h. sie nahmen den Inhalt der Urkunde vom 12. August 1451 in eine neue Urkunde auf, um die ältere Urkunde in ihrer Rechtsfähigkeit zu bestätigen. Senior und Kapitel übernahmen so die rechtliche Verantwortung für den Inhalt der Urkunde von 1451.
Einen sehr viel innovativeren Weg zur Bekanntmachung des Ablasses und zur Mobilisierung der christlichen Zypernhilfe wählte der als Gesandter König Johanns II. von Zypern durch Europa reisende zyprische Rat Paulinus Chappe. Er ließ ab 1452 in Mainz - vermutlich in der Offizin Johannes Gutenbergs - eine größere Zahl von päpstlich bewilligten Ablassbriefen drucken, die an kauf- und unterstützungswillige Gläubige verteilt wurden. Es handelte sich um die ersten Einblattdrucke, in welche der Gläubige lediglich Namen, Datum und Unterschrift einzutragen hatte, um mit dem Kauf dieses Briefes bei der nächsten Beichte den Erlass seiner Sündenstrafen zu bewirken. Die durch den Buchdruck geschaffene Vervielfältigungsmöglichkeit ermöglichte eine hohe Auflage und weite Verbreitung der Ablassbriefe.