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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Oktober 2014)

Die älteste Urkunde Heinrichs des Löwen (1144) (NLA - Hannover - Cal. Or. 100 Bursfelde Nr. 6)


NLA - Hannover - Cal. Or. 100 Bursfelde Nr. 6  

Heinrich der Löwe wurde vermutlich um 1133/35 geboren, als Sohn des Welfen Heinrichs des Stolzen, Herzogs von Bayern und Sachsen (*1102 oder 1108, †1139), und der Gertrud von Sachsen (*1115, †1143), einziger Tochter Kaiser Lothars III. (*1075, †1137). Heinrichs Herkunft, seine umfangreichen Erbgüter und eine erfahrene Beratergruppe bildeten die Basis für eine später fast königsgleiche Machtposition im Norden des Reiches, als Herzog von Sachsen (1142-1180) und Bayern (1156-1180). Dabei profitierte er über Jahrzehnte, ebenso wie sein staufischer Vetter, Kaiser Friedrich I. Barbarossa (* um 1122, †1190), von ihrer gegenseitigen Unterstützung. Der Bruch mit dem Kaiser 1176 ermöglichte schließlich den von mehreren Reichsfürsten herbeigeführten Sturz Heinrichs des Löwen. Seine Verurteilung auf dem Hoftag in Gelnhausen im März 1180 zog den Verlust der Herzogswürden und das Exil in England nach sich. Die welfischen Eigengüter verblieben ihm, doch seine früheren Würden erlangte Heinrich auch nach der Aussöhnung mit den Staufern nicht zurück. Er starb am 6. August 1195 in Braunschweig.

Um Herrschaftsansprüche des noch im Kindesalter stehenden Herzogs geht es bereits in der ältesten Urkunde des Löwen von 1144 Juli 23 für das südniedersächsische Kloster Bursfelde.

Heinrich bittet darin den Mainzer Erzbischof um Bestätigung insbesondere des Rechtes der freien Vogtwahl, das sein Urgroßvater Heinrich von Northeim (†1101) als Klostergründer dem Abt von Bursfelde verliehen habe und das er selbst nun erneuert. Die betreffende Klostervogtei allerdings war kurz zuvor vom Mainzer Erzbischof seinen Konkurrenten, Graf Hermann II. von Winzenburg (†1152), verliehen worden. Der Löwe demonstrierte also im vorliegenden Schriftstück seinen Anspruch auf das Erbe der Northeimer Grafen, was der Erzbischof durch seine auf der Urkunde enthaltene Bestätigung anerkennt. Dieses erste Privileg Heinrichs bietet auch den einzigen Abdruck seines ersten Siegels.

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