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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Juni 2014)

Schauenburgische Kirchenordnung von 1614 (1614) (NLA - Bückeburg - HV I n 40)


Mit der Anerkennung der lutherischen Konfession auf dem Augsburger Reichstag, der Abdankung Karls V. und dem Tod des Kölner Erzbischofs Adolf (Bruder Ottos IV. aus dem Haus Holstein-Schaumburg) war 1556 der Weg frei für eine konfessionelle Neuorientierung Schaumburgs. Auslöser war wenig später Ottos Heirat mit Elisabeth Ursula, Tochter des braunschweig-lüneburgischen Herzogs Ernst der Bekenner, denn zu den welfischen Bedingungen gehörte ein lutherischer Prädikant für die Braut. Otto IV. setzte dann den dafür ausgewählten Jakob Damman nicht nur als Hofprediger, sondern auch als Pfarrer in Stadthagen ein. Am 5. Mai des Jahres 1559 machte Otto IV. Graf zu Holstein-Schaumburg in der Grafschaft Schaumburg die Mecklenburgische Kirchenordnung verbindlich. Damit war in Schaumburg mit dem lutherischen Gottesdienst die Reformation eingeführt.

Eine „eigene“ Kirchenordnung erhielt Schaumburg erst 55 Jahre später. Graf Ernst zu Holstein-Schaumburg ließ die Mecklenburgische Kirchenordnung überarbeiten und als Schauenburgische Kirchenordnung 1614 erlassen. Diese Kirchenordnung gehört in den Kontext einer umfangreichen Ordnungspolitik des Fürsten Ernst, mit Amtsordnung, Hofordnung und schließlich 1615 einer Schaumburger Polizeiordnung. Die Schaumburger Kirchenordnung behielt bis ins 20. Jahrhundert hinein Gültigkeit.

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