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Aus den Magazinen des Landesarchivs (November 2011)
Eidesstattliche Erklärung von Karl Marx (1871) (Staatsarchiv Wolfenbüttel, 38 Neu 2 Nr. 186)
Braunschweig als Glied des Norddeutschen Bundes unterlag im Krieg von 1870/71 den preußischen Militärgesetzen. Man musste daher zulassen, dass am 9. September 1870 auf Befehl des preußischen Generalgouverneurs in Hannover die führenden Sozialdemokraten in der Stadt Braunschweig verhaftet und in Ketten gefesselt auf die ostpreußische Feste Boyen nach Lötzen gebracht wurden. Ihnen wurde vorgeworfen, in einem Aufruf am 5. September u. a. gegen die Annexion Elsaß-Lothringens und für einen Verständigungsfrieden mit Frankreich eingetreten zu sein.
Im November 1870 wurden die Beschuldigten zur Untersuchungshaft nach Braunschweig zurückgebracht und im März 1871 freigelassen. Vom Kreisgericht Braunschweig wurden sie im November 1871 verurteilt, vom Obergericht in Wolfenbüttel aber im Februar 1872 freigesprochen. Im Prozess vor dem Kreisgericht legten sie die von Karl Marx nach englischem Recht vor dem Lord Mayor in London abgegebene eidesstattliche Erklärung vor, nach welcher die Braunschweiger Mitglieder der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei nur als Einzelne Angehörige der internationalen Arbeiterassoziation seien. Damit wollten sie den Anklagepunkt der internationalen Verschwörung entkräften. Der Staatsanwalt erkannte das Dokument nicht an, da ihm eine amtliche deutsche Übersetzung fehlte und es auch sonst nicht prozesserheblich sei. Das Gericht machte sich diese Auffassung zu Eigen.
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