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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Juli 2011)
Ablassprivileg für die Besucher des Klosters Zeven, Avignon, 1335 Juli 5 (Staatsarchiv Stade, Rep. 3 Zeven Nr. 36)
Ablass ist nach katholischer Lehre der Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ablass kann man durch fromme Werke erhalten, zu denen die Wallfahrt und das Gebet in einem Kloster zählen.
Hier erteilen 18 Bischöfe, die in der damaligen Papstresidenz Avignon lebten, einen Ablass von 40 Tagen für all jene, die nach reumütiger Beichte die Klosterkirche in Zeven an bestimmten Feiertagen und an allen Sonntagen besuchen oder dem Gottesdienst beiwohnen, oder wahlweise den Priester bei der Krankensalbung begleiten, beim Klang der Abendglocken drei Ave Maria sprechen, in der Klosterkirche oder auf dem Friedhof für die Seelen der Verstorbenen beten oder zum Unterhalt und zur Ausstattung (Beleuchtung, Schmuck usw.) des Klosters etwas beitragen. Sie tun es vorbehaltlich der nicht erhaltenen Zustimmung des Erzbischofs von Bremen als geistlichem Oberhaupt von Zeven. Von ehemals 18 anhängenden Siegeln sind noch 13 beschädigt erhalten.
Die großformatige Urkunde (75x60 cm) ist geschmückt mit den Bildern der Heiligen des Klosters: In der Eingangsinitiale die heilige Maria, wie sie unter ihrem Mantel die Nonnen schützt; am linken Rand der heilige Vitus, dem neben Maria die Klosterkirche geweiht war, und rechts der heilige Benedikt, nach dessen Regel die Nonnen des Klosters lebten. Am linken Rand ist außerdem eine weitere Gestalt zu erkennen. Die Medaillons in den vier Ecken zeigen die Evangelistensymbole: ein Adler (Johannes), Mensch (Matthäus), Löwe (Markus) und Stier (Lukas).
Das Benediktinerinnenkloster Zeven, um die Mitte des 12. Jahrhunderts durch Verlegung des Kanonissenstifts Heeslingen entstanden, bestand bis zum Ende des Erzstifts Bremen. Durch die Schweden wurde das Kloster im Jahr 1648 aufgehoben.