Hier finden Sie die Grundlagen zur Benutzung im Niedersächsischen Landesarchiv
Benutzungsgrundlagen
Das Niedersächsische Landesarchiv mit seinen Abteilungen an sieben Standorten ist Dienstleister für die Landesverwaltung und steht außerdem jeder Person offen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat. Viele Nutzerinnen und Nutzer wenden sich mit historischen Fragestellungen an das Landesarchiv und nutzen die Bestände für wissenschaftliche oder heimatkundliche Themen. Auch für familienkundliche Forschungen können die Bestände des Landesarchivs genutzt werden.
Nutzungsgrundlagen legen das Niedersächsische Archivgesetz und die Benutzungsordnung fest.
Alle Rechtsvorschriften können Sie hier herunterladen oder finden Sie im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS):
Niedersächsisches Archivgesetz
Verwaltungsvorschriften zum Archivgesetz
Benutzungsordnung für das Niedersächsische Landesarchiv (PDF zum Download)
Entgeltordnung für das Niedersächsische Landesarchiv (PDF zum Download)
Allgemeine Gebührenordnung (Ziffer 81 Landesarchiv)
Informationen zur Antragstellung, Anmeldung, Beratung oder zum Ablauf der Benutzung finden Sie unter
Suchen - Finden - Nutzen.
Das Webangebot des Niedersächsischen Landesarchivs genießt urheberrechtlichen Schutz. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken, Tondokumenten, Videosequenzen und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Niedersächsischen Landesarchivs nicht gestattet (siehe Impressum).
Die Erschließungsinformationen des Niedersächsischen Landesarchivs in Arcinsys Niedersachsen stehen unter CC0 1.0-Lizenz (Public Domain) und dürfen kostenlos heruntergeladen, weiterverwendet und weitergegeben werden.
Digitalisate von Archivgut des Niedersächsischen Landesarchivs, die im Archivinformationssystem Arcinsys recherchierbar sind, stehen unter der Lizenz Public Domain Mark 1.0. Sie sind frei von urheberrechtlichen Einschränkungen, dürfen kostenlos heruntergeladen, weiterverwendet und weitergegeben werden. Bei der Weiterverwertung sind die Archivsignaturen bzw. bei Weiterverwertung im Internet die Permalinks anzugeben.
Die Weiterverwertung von Digitalisaten, die urheberrechtlichem Schutz unterliegen, wird unter der Lizenz CC-BY eingeräumt. Beachten Sie bei der Weiterverwertung bitte auch weitere Regelungen wie datenschutzrechtliche Bestimmungen und das Recht am eigenen Bild.
Die Benutzung ist - wie alle Serviceleistungen des Landesarchivs - grundsätzlich kostenpflichtig.
Das Nähere regeln die Allgemeine Gebührenordnung (AllGO Ziffer 81) und die Entgeltordnung.
- Gebühren werden erhoben z. B. für die private oder gewerbliche Nutzung in den Lesesälen (10,00 Euro pro Tag, 30,00 Euro für 5 Tage), für die Teilnahme an Archivführungen (3,00 Euro pro Person) und für den mit der Bearbeitung verbundenen zeitlichen Aufwand bei schriftlichen Auskünften zu privaten oder gewerblichen Forschungen unabhängig vom Erfolg (16,00 Euro je angefangene Viertelstunde).
- Von der Erhebung einer Gebühr kann bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses abgesehen werden.
Bitte geben Sie daher bei der Antragstellung den Benutzungszweck möglichst präzise an.
Schriftliche Auskünfte und Veröffentlichungsgenehmigungen, bei denen ein öffentliches Interesse an den Forschungsergebnissen besteht, sind gebührenfrei; dies betrifft auch Nachforschungen zu Unterrichtszwecken, für Qualifizierungsarbeiten oder wissenschaftlicher Art. - Entgelte werden erhoben z. B. für die Anfertigung und Bereitstellung analoger wie digitaler Reproduktionen oder für die Erlaubnis zur Veröffentlichung und Vervielfältigung von Reproduktionen von Archivgut zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken.
- Studierende, Schülerinnen und Schüler und Anspruchsberechtigte nach dem SGB II und dem SGB III können auf Antrag von der Entrichtung der Grundentgelte gemäß den Nummern 1.1 bzw. 2.2 der Entgeltordnung befreit werden.
Rechnungen werden elektronisch oder auf dem Postweg zugesandt. Gebühren und Entgelte können als Barzahlung, per Überweisung oder per Scheck beglichen werden.
Die Zitierweise sollte den in Arcinsys angegebenen Bestellsignaturen entsprechen, unter denen die Archivalien von Nutzerinnen und Nutzern gefunden und bestellt werden können.
Eine Bestellsignatur setzt sich in der Regel aus den drei Bestandteilen "Archivsignatur", "Bestandssignatur" und "Stücksignatur" zusammen, die in Arcinsys optisch durch ein Komma (,) getrennt sind.
Die Archivsignaturen der Abteilungen des Landesarchivs lauten:
NLA AU, NLA BÜ, NLA HA, NLA OS, NLA OL, NLA ST, NLA WO.
Hier finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen als pdf-Dateien zum Download.
Verwaltungsvorschriften zum Archivgesetz
Benutzungsordnung für das Niedersächsische Landesarchiv