Kennkarten als Stigmatisierung
Ein Beitrag zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar
So wurden im Juli 1938 im Deutschen Reich die sogenannten „Kennkarten“ als polizeiliche Inlandsausweise eingeführt. Grundsätzlich konnten alle deutschen Staatsangehörigen ab dem 15. Lebensjahr eine solche Kennkarte erhalten. Während die NS-Führung bis 1945 davor zurückschreckte, eine allgemeine Kennkartenpflicht für alle Deutschen einzuführen, wurde die jüdische Bevölkerung dazu gezwungen, diese Ausweise ständig mitzuführen.
Die Kennkarte enthielt ein Lichtbild sowie Angaben zu Name, Geburtsdatum und -ort, Beruf und besonderen Kennzeichen. Hinzu kamen Fingerabdrücke beider Zeigefinger, eine individuelle Kennnummer und die eigenhändige Unterschrift.
Für Jüdinnen und Juden galten darüber hinaus besondere Vorschriften: Bereits bei der Antragstellung mussten sie auf ihre „nicht-arische“ Abstammung hinweisen, auch Kinder benötigten eine Kennkarte, und im amtlichen Verkehr war stets die jüdische Einstufung offenzulegen. Zudem wurden für jüdische Personen ausschließlich Kennkartenvordrucke mit einem großen „J“ verwendet. Dieses zentrale diskriminierende Element machte die Stigmatisierung amtlich und jederzeit sichtbar.
Die Kennkarte war damit weit mehr als ein Ausweisdokument. Sie war auch ein Instrument der Diskriminierung, sozialen Ausgrenzung und Kontrolle. Die Zwangskennzeichnung erleichterte die Identifizierung der Betroffenen, etwa um sie in die von den Nationalsozialisten eingerichteten Ghettos oder Konzentrationslager zu deportieren.
Die auf der Kennkarte abgebildete Ingrid Wolff wurde 1944 aus dem Ghetto Lodz/Litzmannstadt in das Vernichtungslager Kulmhof/Chelmno deportiert und dort am 6. Juli 1944 im Alter von 16 Jahren ermordet.
Archivsignatur: NLA AU, Rep. 16/1, Nr. 5748

