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Unterstützung bei der Aufarbeitung der "Kinderverschickung" in Niedersachsen

Das Niedersächsische Landesarchiv (NLA) unterstützt die Aufarbeitung der bis weit in die 1990er Jahre reichenden Schicksale von „Verschickungskindern“. Dazu stellt es Betroffenen und Forschenden Akten zu Kinderkurheimen, Kindererholungsheimen und Kinderheilstätten gebührenfrei bereit.

Betroffene und Forscher/innen können das einschlägige Archivgut kostenlos in den Lesesälen der sieben regionalen Archivabteilungen einsehen. Auch für Suchaufträge und schriftliche Anfragen zur Aufarbeitung der Kinderverschickung werden keine Gebühren erhoben. Zudem besteht im Landesarchiv für jede/n die kostenlose Möglichkeit, mit der eigenen Kamera Aufnahmen von Archivgut zu machen.

Häufig unterliegen die Akten noch einer gesetzlichen Schutzfrist, weil sie personenbezogene Informationen enthalten. Das Landesarchiv ermöglicht die Einsichtnahme in solche Akten für Betroffene soweit als möglich, auch wenn damit ein großer Aufwand verbunden ist. Dazu werden die gesperrten Akten vom Archivpersonal durchgesehen und wenn keine Unterlagen der oder des Betroffenen darin vorhanden sind, wird die oder der Betroffene über das Ergebnis der Aktendurchsicht informiert. Erscheint die/der Betroffene jedoch in der Akte, erhält die/der Betroffene Einsicht in die Dokumente, die sich auf seine Person beziehen (ggf. in Form von anonymisierten Kopien).

Für wissenschaftliche Forschungsvorhaben sowie für Presse und Rundfunk können gesperrte Akten auf Antrag und mit bestimmten Auflagen, wie Anonymisierung von Namen, eingesehen werden.

Die Versendung von Archivgut in ein anderes hauptamtlich besetztes Archiv geschieht dagegen nur in begründeten Einzelfällen auf Antrag.

Noch sind nicht alle einschlägigen Akten von staatlichen Stellen und kommunalen Ämtern an die jeweils zuständigen Archive abgegeben worden. Das Personal des NLA wird diese Akten aufgrund ihrer großen Bedeutung im Falle der Anbietung komplett ins Archiv übernehmen.

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