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Die 2Gplus-Regel gilt in den Lesesälen des Landesarchivs

2Gplus
Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, gilt Warnstufe 2 (2Gplus-Regel) in nahezu allen niedersächsischen Kommunen. Das bedeutet, nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Corona-Test haben Zutritt zu den Lesesälen des Landesarchivs. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch in der jeweiligen Abteilung über die geltenden Besuchsregeln.


Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Benutzungsregelungen finden Sie hier.

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