Abteilung Stade
Adresse:
Am Staatsarchiv 1
21680 Stade
Telefon: (04141) 66060-0
Fax: (04141) 66060-35
E-Mail: Stade@nla.niedersachsen.de
Bitte beachten Sie:
Vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie und der verschärften Kontaktbeschränkungen bleibt der Lesesaal der Abteilung Stade ab dem 2. November 2020 vorübergehend geschlossen!
Für schriftliche und telefonische Auskünfte zu unseren Archivbeständen oder zu Fotoaufträgen stehen wir Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 17.00 Uhr, ab 15.00 Uhr nur Vorlage vorbestellter Akten
Freitag: 9.00 - 13.00 Uhr
Barrierefreiheit
Mobilitätseingeschränkte Besucher können das Gebäude der Abteilung Stade barrierefrei erreichen.
Auch ein rollstuhlgerechtes WC steht im Erdgeschoss zur Verfügung.
Hinweise zu den Beständen:
Zu den in der Abteilung Stade vorhandenen Personenstandserstregistern aus den Landkreisen Lüneburg, Stade und Verden sind Namensverzeichnisse online verfügbar.
Zuständigkeit:
Die Abteilung Stade des Niedersächsischen Landesarchivs war bis zur Gebiets- und Verwaltungsreform vom 1. Februar 1978 zuständig für die Archivierung des staatlichen Schriftgutes im Regierungsbezirk Stade, dessen Grenzen sich über die Landdrostei Stade auf die weltlichen Herzogtümer bzw. auf die mittelalterlichen geistlichen Fürstentümer Bremen und Verden sowie das 1731 vom Kurfürstentum Hannover erworbene Land Hadeln zurückführen lassen.
Im Jahre 1978 hat sich die territoriale Zuständigkeit des Standorts beträchtlich verändert. Er ist seitdem zuständig für das Schriftgut der staatlichen Dienststellen in dem Gebiet des von 1978-2004 bestehenden Regierungsbezirks Lüneburg, in welchem der alte Regierungsbezirk Stade und große Teile des alten Regierungsbezirks Lüneburg aufgegangen sind. Das bis 1978 geschlossene archivwürdige Schriftgut aus dem Altbezirk Lüneburg gelangt jedoch weiterhin an die vorher dafür zuständige Abteilung Hannover.
Die Abteilung Stade des Niedersächsischen Landesarchivs ist zuständig für die Verwahrung und Vorlage der geschlossenen Grundbücher der Freien und Hansestadt Hamburg. Anfragen und Benutzungsanträge sind an das Staatsarchiv Hamburg zu richten. Privatpersonen müssen für die Benutzung eine Genehmigung des zuständigen Amtsgerichts bzw. Grundbuchamts vorlegen.